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   BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91   

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BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91 (https://dejure.org/1993,13032)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 2 A 8.91 (https://dejure.org/1993,13032)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 2 A 8.91 (https://dejure.org/1993,13032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Neufestsetzung eines Mietzuschusses - Zulässigkeit der Einbeziehung von Betriebskosten in die Berechnung des Mietzuschusses - Abzugsfähigkeit von Grundsteuer und Müllabfuhr bei der Berechnung des Mietzuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72

    Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91
    Mit dieser, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erlassenen Regelung hat die Beklagte die ihr gegenüber den beim BND tätigen Beamten und Soldaten obliegende Fürsorgepflicht (§ 79 BBG, § 31 SG) für einen Teilbereich generell geregelt und konkretisiert mit der Folge (Art. 3 Abs. 1 GG), daß sie die in diesen Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle entsprechend diesen Vorschriften behandeln muß und hiervon nur abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (vgl. BVerwGE 44, 12 sowie Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - ; vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 3.88 - und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 1.91 - ).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 183.73

    Auslandsaufenthalt - Schulbeihilfe - Bundesbedienstete im Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91
    Mit dieser, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erlassenen Regelung hat die Beklagte die ihr gegenüber den beim BND tätigen Beamten und Soldaten obliegende Fürsorgepflicht (§ 79 BBG, § 31 SG) für einen Teilbereich generell geregelt und konkretisiert mit der Folge (Art. 3 Abs. 1 GG), daß sie die in diesen Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle entsprechend diesen Vorschriften behandeln muß und hiervon nur abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (vgl. BVerwGE 44, 12 sowie Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - ; vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 3.88 - und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 1.91 - ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 6 A 3.88

    Anspruch auf Mietzuschuss auf der Grundlage der Mietzuschusssonderregelung des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91
    Mit dieser, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erlassenen Regelung hat die Beklagte die ihr gegenüber den beim BND tätigen Beamten und Soldaten obliegende Fürsorgepflicht (§ 79 BBG, § 31 SG) für einen Teilbereich generell geregelt und konkretisiert mit der Folge (Art. 3 Abs. 1 GG), daß sie die in diesen Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle entsprechend diesen Vorschriften behandeln muß und hiervon nur abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (vgl. BVerwGE 44, 12 sowie Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - ; vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 3.88 - und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 1.91 - ).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 1.91

    Wegfall eines Mietzuschusses bei Erwerb von Wohnungseigentum - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91
    Mit dieser, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erlassenen Regelung hat die Beklagte die ihr gegenüber den beim BND tätigen Beamten und Soldaten obliegende Fürsorgepflicht (§ 79 BBG, § 31 SG) für einen Teilbereich generell geregelt und konkretisiert mit der Folge (Art. 3 Abs. 1 GG), daß sie die in diesen Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle entsprechend diesen Vorschriften behandeln muß und hiervon nur abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (vgl. BVerwGE 44, 12 sowie Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - ; vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 3.88 - und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 1.91 - ).
  • VG Köln, 10.02.2011 - 27 K 6888/08

    Anspruch eines Militärattachés auf Bewilligung von Mietzuschuss ausgehend von

    -vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - 2 A 8/91 -, nachgewiesen bei juris, Rz. 13 mit zahlreichen Nachweisen -, bei der Bestimmung der zugrunde zu legenden Mietobergrenze die Besoldungsgruppe des Antragstellers ausschlaggebend.
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 A 7.97

    Rücknahme einer Klage - Streitwertfestsetzung

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in derartigen Streitsachen den zweifachen Jahresbetrag des streitigen Mietzuschusses als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt, (vgl. u.a. Beschluß vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 A 8.91 -).
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